- Romano-Arabum Confoederatio -
Die Komiteía Hellas und die Sultansstadt Damaskus
17 Tag des dritten Monats des Jahres 1134
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Diese Niederschrift, der rhomäischen Gelehrten zu Hellas dient als formelle Paktvereinbarung zwischen der Komiteía Hellas und den hochwohlgeborenen rhomäischen Herrn Impestores sowie der ehrbaren Sultansfamilie Zorn des ottonischen Orients zu Damaskus.
Die goldene Zukunft der altehrwürdigen Adelsgeschlechter Impestores und Zorn soll so einen gedeihenden Handel, eine prosperiende Zusammenarbeit und natürlich eine ausunfernde Freundschaft mit sich bringen.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Abschriften
I. Handelsabkommen
II. Nichtangriffspakt
III. Durchquerungsabkommen
IV. Kriegsbund
V. Dauer
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Abschrift I.
Handelsabkommen
Die Unterzeichnenden Partein stimmen den folgenden Bedingungen eines Handelsabkommens zu:
- Ein unbesteuerter und uneingeschränkter Handel in den Einflussgebieten der unterzeichnenden Partein.
- Ein aufrechter Warenhandel von Culeusen von kernigem Wüstensand gegen große Füllen der herrlichen Genussmittel sowie dem brühmten rhomäischen Edelmarmor des ansässigen Bruchs.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Abschrift II.
Nichtangriffspakt
Die Unterzeichnenden Partein stimmen den folgenden Bedingungen eines Nichtangriffspakt zu:
- Die Unterzeichnenden Parteien nehmen nicht an Konflikten und Kriegen teil, die sie in Konflikt und Zwist miteinander bringen.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Abschrift III.
Durchquerungsabkommen
Die Unterzeichnenden Partein stimmen den folgenden Bedingungen eines Durchquerungsabkommens zu:
- Die Bürger und Getreuen der unterzeichnenden Partein haben in den eigenen Länderein freies Geleit und uneingeschränkte Bewegungsfreiheit.
- Zollfreiheit auf Brücken und Wegen des eigenen Einflussgebietes für die Bürger und Getreuen der unterzeichnenden Partein.
- Die gegenseitige Auslieferung von Personen aus dem jeweiligen Einflussgebiet, wenn sie einer Verletzung des Rechts im Einflussbereich einer unterzeichnenden Partei beschuldigt wird.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Abschrift IV.
Kriegsbund
Die Unterzeichnenden Partein stimmen den folgenden Bedingungen eines Kriegsbundest zu:
- Die unterzeichnenden Partein stimmen eine Behilfeverpflichtung im Kriegsfall zu sollte die jeweils andere Partei die Hilfe im Krieg fordern.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Abschrift V.
Dauer
Die aufgezählten Unterzeichner sind sich einig, über eine unbefristete Laufzeit solange eine Unterzeichnende Person aus beiden Partein, seines Amtes mächtig am noch auf Erden weilt.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Komes tis Hellas, Diádochos to Théma Hellas, Protektores tou Ottonia Rhomeans
Apokomes tis Hellas, Défteros diádochos to Théma Hellas
Graf zu Damaskus, Sultan des Sultanats des Orients, Herr über die Nilbrücke
Erbe des Hauses Zorn, Prinz des Sultanats des Orient, Ritter zu Damaskus