Anklageschrift

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Anklageschrift

 

          Der Spieler hGBloodroug, wohnhaft in Ravenstaedt

 

wird angeklagt,

 

in Tannenberg

am 23.01.2021

 

durch eine selbstständige Handlung

          1) Die Suppression des einvernehmlichen Rollenspiels

          in einem einzelnen Fall zu verantworten zu haben

          2) Einen Mangel an rollenspiel-technischem Engagement (/Verständnis? )

          an den Tag zu legen

          3) Eine verzichtbare Aufzehrung von Zeit provoziert zu haben

 

Ihm wird zur Last gelegt:

          Beim Beginn einer arbiträr evozierten Begegnung, verkürzte er, unmittelbar nach der               eigenen Ankündigung, das Zeitfenster des Ultimatums, auf weniger als eine Minute, mit           einem ersten „Hieb“ und landete, ohne Interesse an der derweil erfolgten Reaktion,                 zwei stante pede Schläge auf ein simultan teilnahmslos resignierendes Mordopfer und             kam damit ohne jedwede elementare Veranschaulichung, wie zum Beispiel der eines               kaltblütigen Akts der routinierten Unmenschlichkeit, zum Ende. Des Qualitätsdefizits                 wegen forcierte er stattdessen Zeit -Aufzehrung zu Lasten des Klägers.

 

Angeratene anzuwendende Strafvorschriften:

§4.1 Ankündigung

§6.2 Meta- und Powergaming

§6.3 Rollenspielflucht

Hinsichtlich der möglichen Unwissenheit über das, allgemeingültige Arrangement zum Auftakt einer, im Rollenspiel auf der Hand liegenden Situation, stehende Plazet, Nachsichtig zu richten.

 

Beweismittel:

I) Einlassung des Mordopfers

II) Gegenstände richterlichen Augenscheins:

          1) Screenshot des Klägers über den Zeitraum des oben geschilderten Tatverlaufs

          2) Tipp-Test über die Schreibgeschwindigkeit

 

Wesentliches Ergebnis der folgenden Offtopiclichen Konfrontation:

Zur Person:

Die Ankündigung ist als direkte Optionserweiterung verstanden worden, auf die Möglichkeit der Aneignung der Spieler-Items. Die Pression die Situation im Rollenspiel, mindestens Bruchstückhaft, Wirklichkeit werden zu lassen, wurde nicht erkannt.

Ebenso wenig die Initiierung eines theatralischen Abschiedsmonolog an das verwirkte Leben.

Zur Sache:

Der Beschuldigte wird über die Karte als Reiter der Willkür identifiziert und man kommt ihm entgegen, als er in Terrain-abhängiger Sichtweite ist. Es folgt ein in allen Formen elliptisches Intermezzo. Er stellt bei der Konfrontation die Tatsachenbehauptung auf, zeitgleich geschrieben und damit regelkonform gehandelt zu haben, zeigte sich damit trivial einsichtig und offenbarte sich in der wesentlichen Problematik als unwissend über eine Verhältnismäßigkeit der Zeit.

 

 

Es wird beantragt,

das Hauptverfahren zu eröffnen.

 

Tw33n3r

Kläger

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