Unrechtmäßige Enteignung!

Ein Bote trifft auf dem Königshof ein und überreicht dem Herold des Königs ein an den König gerichtetes Schreiben. Das Schreiben wurde mit einem einfachen, gerade zu bäuerlichwirkenden Wachssiegel des Gutshofes zu Sarleon versehen. Dem Schreiben ist folgende Bitte an den König zu entnehmen.

"Euer Gnaden,

basierend auf dem Recht der Anhörung eines jeden Bürgers des Königreichs zu Ottonien wende ich mich mit diesem Schreiben mit einem mir wichtigen Anliegen an Euch. Leider schaffe ich es aus geschäftlichen Gründen nicht persönlich an den Königshof, dennoch versichere ich Euch, dass dieses Schreiben mein Anliegen umfassend beurkundet. Mein Anliegen ist die Rechtsprechung zu dem Unrecht welches meiner Familie, meinem Bruder und mir, erst kürzlich angetan wurde. Mein Bruder, Omar Vaduz, und ich, Waran Vaduz, haben erst kürzlich die Lehen zu Sarleon, ehemals Byzanz, in den Südlanden, übernommen und unterhalten diese nun. Dennoch, als ehemalige Heanseaten fühlen wir uns noch verbunden mit unserem Familienanwesen in Tibershaven, an wessen Bau wir die Tagelöhner tatkräftig unterstützt und dabei viel Schweiz gelassen haben!

 

Daher traf ich nach unserer Umsiedlung mit dem Bürgermeister zu Tibershaven die Übereinkunft, dass meine bereits im Voraus gezahlten Steuern in Höhe von 900 Thalern für die Miete der nächsten 4 Monate (1 Monat RL) verrechnet werden sollten, damit das Objekt zunächst noch in unserem Besitz bleibt. Der Bürgermeister zu Tibershaven gab mir sein Ehrenwort, dass er damit einverstanden sei. Und nun ganz plötzlich, aus mir nebulösen Gründen, löste er diese Vereinbarung unter Ehrenmännern. Er schickte mir aus heiterem Himmel einen Boten und verkündete die Vereinbarung lösen zu wollen und mein Hab und Gut schnellstens zu deportieren! Eine Frechheit! Meine Antwort fiel entsprechend nüchtern aus: Ich fordere entweder die Einhaltung der Vereinbarung oder eine Ersatzsumme in Höhe von 1000 Thalern! Diese Summe setzt sich zusammen aus meinen 900 Thalern an Steuervorauszahlungen und einem Aufschlag von 100 Thalern für den Bruch eines Ehrenwortes! Sollte er beides ablehnen bestehe ich auf einen legitimen Casus Belli, welchen ich Zukunft heranziehen kann, falls sich die diplomatische Lage weiterhin verschlechtern sollte.

Ich ersuche daher euer Urteil zu dieser prekären Lage. Auch möchte ich anmerken da ich nun in den Südlanden lebe und sich meine Anliegen ausschließlich auf die Südmark beschränken, dass ich ungern die jeweiligen Fürsten bemühen möchte. Ich habe vollstes Vertrauen in Eure Weitsicht und eure Rechtsprechung!

Gez. Waran Vaduz, Gutshofbesitzer zu Sarleon"

(Formatierung ist Schrott, dies bitte ignorieren)

Hat sich geklärt, kann gelöscht werden!