Die jeweiligen Fürstentümer (farbig) und freien Domänen (rot) 1131 n.Chr.
Die Fürstentümer
Das ottonische Reich gliedert sich in mehrere, vorgegebene Fürstentümer. Diese umfassen meist kulturell- und geographisch- zusammengehörende Gebiete der Lande und werden nach jenen benannt. Die vorgegebenen Grenzen lassen sich nur in Absprache mit dem König bei Streitigkeiten und anderen Belangen verschieben.
Ziel der Fürstentümer ist es nicht nur, dem Reich Ordnung und Struktur zu verleihen, sondern auch der introvertierten Lebensweise der meisten Ortschaften entgegenzuwirken.
Freie Domänen, welche sich von jeglichen Fürstentümern abgrenzen, sind in erster Linie die aktuellen Stammsitze von König und Bischof, sowieso die Grafschaft zu Norwich als Altkönigssitz.
Die Fürsten
Unter dem König stehen die Fürsten. Sie sind die Oberhäupter einer Adelsfamilie, die nicht nur über ihr eigenes Hoheitsgebiet, sondern auch über ein erhaltenes Fürstentum herrscht. Sie schwören dem König als ihrem Lehnsherren die Treue.
Rechte und Pflichten
- Fürsten sind dafür verantwortlich die Gerichtsbarkeit in ihrem gesamten Fürstentum durchzusetzen. Dabei sollen sie sich eigene Gerichte, Gesetzesvorlagen o.ä zu Nutze machen.
- Fürsten sind für den Schutz ihrer Vasallen im Kriege verantwortlich. Im Gegenzug könnten Fürsten Truppen ihrer Vasallen im Kriege für sich mustern oder von diesen einen Treueid verlangen.
- Fürsten sind dazu verpflichtet, einen belebten Hof in ihrem Stammsitz einzurichten und an diesem gelegentlich festliche Veranstaltungen abzuhalten.
Wie wird man Fürst?
Um zum Fürst aufzusteigen, muss man bereits ein Graf/Herzog sein.
Der jeweilige Fürst wird daraufhin innerhalb seines Fürstentums gewählt und schwört daraufhin dem König, falls dieser mit den Ergebnissen einverstanden ist, einen Treueid.
Bei einer Fürstenwahl, welche von der Krone iniziiert wird, besitzen einfache Bürgermeister eine Stimme, Grafen zwei, Herzöge drei und der König als oberster Lehnsherr vier Stimmen.
Da der Fürst sein Lehen vom König selbst erhält, verliert er eben jenes sowieso seinen Anspruch darauf bei Eidbrüchigkeit.
gez. König Gilbert Felton of Norwich, Bischof Kuno von Reichswaldau u. Reichsrat
Stand - Sommer 1131 nach Christi Geburt