Ein päpstliches Edikt

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*In den allseits bekannten freien Städten der Lande, dem Königssitz, den Adelssitzen, Dörfern, Weilern und Einsiedeleien wird das folgende, durch Ordensangehörige der Inquisition, verkündet.*

 

"Höret her, höret her Volk der Königslande!

Es gibt Kunde aus dem fernen Kirchenstaat vom weit entfernten Festland. Der jüngst gewählte Papst der Christenheit, Innozenz II., lud vor einigen Wochen den Bischof der hiesigen Lande zu sich in den Kirchenstaat ein. Nach seiner zweimonatigen Reise kehrte unser ehrenwerter Bischof unversehrt in das unsrige Königreich zurück, mit höchst dringlicher Kunde aus dem Kirchenstaate!

Hierbei wurde über Tage hinweg und in Anwesenheit des Großmeisters des Templerordens  ausgiebig darüber gesprochen, ähnlich wie dem Status der Kreuzfahrerstaaten im dortigen Orient, dem Königreich zu Ottonien einen ähnlichen gleich gelagerten Sonderstatus und die hiermit verbundenen besonderen Eigenständigkeitsrechte zu vergeben. Ferner wurden hitzige Gespräche über die weitreichenden Verzweigungen des wahren Glaubens gehalten, welche in einer relativen Toleranz gegenüber diesen mündete. Hierbei wird von Verzweigungen wie den orthodoxen, den koptischen als auch relativ gleich gelagerten Strömungen gesprochen.

In aller erster Linie erkennen der Kirchenstaat und führende Adlige des Festlandes als auch geistliche Orden, im Einvernehmen mit dem Papst höchstselbst, das Königreich zu Ottonien an. Hierzu wird die Legitimation des Obersten des zweiten Standes, namentlich des Titels König, mit seiner Krone als Zeichen seiner Regentschaft und Herrschaft über die Lande gottgewollt bestimmt. Rückblickend auf die bisherige Wahl und Abwahl der Könige der Lande, wird das bisher geführte System der Anlehnung an die Wahlmonarchie zum legitimen Wahlmittel anerkannt.

Alle dem König untergeordneten Adligen haben sich der Krone und seinem Träger, aufgrund seiner gottgewollten Stellung, redselig und treu zu verhalten. Dies spiegelt die Ehrfurcht wieder, die man vor dem hohen Amt des Königs haben soll. Ein Treueversprechen wird hierbei oftmals mit einem Eide besiegelt, welcher oftmals mit gewissen Vorzügen als auch Pflichten des Schwörenden einhergeht.

Alle übrigen Agitationen können aus Sicht des Klerus des Festlandes als Häresie, Gotteslästerung, gar Ketzerei aufgefasst werden. 

Hierzu ist es jedoch von oberster Dringlichkeit, dass die Bürde der Krönung und die damit einhergehende Entscheidung nur durch den päpstlichen Stellvertreter, den Bischof der ottonischen Königslande, durchgeführt werden soll, sofern der Herrscher dem einzig wahren Glauben angehörig ist. Der Fürspruch des Bischofs stellt hierbei den Willen des Herrn dar, eine unanzweifelbare Entscheidung also, welche in Stellvertretung des Papstes ausgesprochen wird.

Mit dieser Entscheidung ist es außerdem einhergehend, dass der König sich verpflichtet das Land zu strukturieren und aufzubauen, in einer gottgewollten Art und Weise im Rahmen der ihm möglichen, gegebenen Mittel, auf das sein Reich erblühen möge.

Mit der Entscheidung Innozenz II. wird dem Bischof der Lande umfassende Gewalt über das ihm anvertraute Land gottgewollt gegeben, da dieser nun die Lande als oberstes geistliches Amt anleiten wird. Hierbei wird die Würde des Bischofs als oberstes geistliches Amt im Lande anerkannt. Ferner ist nur dieser Bischof der Lande dazu befähigt, Edikte und derlerlei des Papstes kundzutun und so weiter. Eine andere dubiose Quelle oder Verlautbarungen des Papstes aus fremden Mündern werden seitens des Kirchenstaates nicht toleriert. Für das Königreich zu Ottonien ist nur ein Mittler des Kirchenstaates vorgesehen. Diese Entscheidung ist nicht mehr anzweifelbar. Da jedoch dem Königreich zu Ottonien hiermit ein Eigenständigkeitsrecht eingeräumt wird, entfallen derartige Edikte nun mehr.

Ferner werden die derzeitigen Besitzungen aller Stände im jetzigen Istzustand anerkannt.

Dies gilt auch zum derzeitigen Zeitpunkt für alle nicht christlichen Gemeinschaften, um das große gesamte Gefüge zu wahren, auf dass der König mit diesem zu arbeiten vermöge, so wahr ihm Gott helfe.

Das Ansinnen der vorab genannten Eigenständigkeitsrechte garantiert dem jeweiligen König, eine eigenständige Verwaltung und Führung seines Landes, ohne Einflussnahme aus den Reihen des Festlandes.

*Nach der erfolgten Verkündung schlägt der jeweilige Ordensangehörige eine Abschrift des Ediktes an die örtliche Anschlagstafel. Mit Neugierde und Vorsicht vernehmt ihr dies, ihr blickt jedoch vornehmlich zuversichtlich auf die sich nahenden Ereignisse.*