Gasthaus außerhalb Hartheims

Hallo, liebes Ottonienteam.

Ich bin ein Mitglied der Fraktion Hartheim, einem (baldigen) Dorf weit im Norden und wollte ein Gasthaus an einer Straße nahe Memleben oder so eröffnen. Dies wäre dann ein Gebäude in der Wildnis, doch Pete_Harth, unser Fraktionsleiter, meinte dies würde dann als Außenposten gelten und das wäre verboten. Ich würde gerne etwas alleine aufziehen, aber weiterhin ein Mitglied von Hartheim bleiben. Das Gasthaus wäre eine Ansammlung von Hütten, Gasthaus, Scheune und sowas ohne militärischen oder politischen Hintergrund. Würde dies dann als Außenposten gelten und wenn ja könntet ihr vielleicht eine Ausnahme machen oder mir einen anderen Weg vorschlagen.

Ich danke im Vorraus für eine Antwort.

Kicker765, der Südling aus Hartheim.

*voraus

Das Leben ist wie ein Feuer - zuerst flackernd und fröhlich und dann als Glut langsam verwirkend!

Bild des Benutzers Leanders Diel

Guten Abend Kicker vllt ist es besser da es mir als ein Antrag erscheint es im Rplichen-Stil unter Anträge zu posten.

~Leanders

~Leanders Diel

 

Stultorum plena sunt omnia. (Die Welt ist ein Irrenhaus.)

Ja, werde ich machen, also wirklich im RP Stil oder schon so?

Kicker765, der Südling aus Hartheim

Das Leben ist wie ein Feuer - zuerst flackernd und fröhlich und dann als Glut langsam verwirkend!

Bild des Benutzers OmaElse

Fraktionsmitglieder können nur das jeweilige Hoheitsgebiet ihrer Fraktion bebauen.

Grüße
Else

Wer nicht hören will muss fühlen!

Okay, danke für die Antwort.

Das Leben ist wie ein Feuer - zuerst flackernd und fröhlich und dann als Glut langsam verwirkend!