Hallo zusammen.
Ich tue mir noch etwas schwer damit, das Prinzip der Festlegung des Hoheitsgebietes, sowie was ich im 200x200 Radius bauen darf, zu verstehen. Ich würde gerne das Hoheitsgebiet festlegen, ohne Team oder Mitspieler zu verärgern.
Wenn ich mich nicht irre, heisst es, dass die Grenzen des Hoheitsgebietes, an Flüssen, Meeren, Berge & sonstiges aus zu machen sind. Nun ist es im Falle Ravnskarps so, dass etwa die Hälfte des Gebietes ein Berg ist. Jetzt weiß ich nicht: Nehm ich die Bergspitze als Grenze? Oder den Berg-Beginn? Oder nehme ich den ganzen Berg mit rein? Südlich sagte Laza mir gestern, ich solle die Berg-Enge nehmen. Das läuft soweit.
Jetzt kommt aber Problem Nummer 2. Wenn ich mich nicht irre, darf ich nur in einem Radius von 200x200 bauen. Gutshöfe etc auch Ausserhalb. Jetzt habe ich vor, genau an dieser Berg-Enge die dann die Grenze wäre, zu meinem eigenen Schutz (sobald ich Dorf bin) einen Grenzwall mit Zollstation bauen und weiss nicht ob das erlaubt ist.
Vielleicht können dir Admins dazu Stellung nehmen.
Danke für eure Mühe.
Bezüglich Zollhaus
Grüß dich :),
wie das genau bezüglich der Hoheitsgebiete ist, weiß ich aucht nicht ganz. (Muss da auch noch mehrere Sachen nachfragen). Zumindest aber kann ich dir sagen (wenn ich mich nicht irre), dass das Upgrade "Zollstation" erst ab dem Fraktionslevel "Stadt" oder "Wildlager" verfügbar ist.
Sorry, bei mehr kann ich dir auch nicht helfen :/ Muss wie gesagt wegen einigen DIngen bzgl den Fraktionen auch noch paar Dinge in Erfahung bringen.
MfG
--HDG_Kikin
~ Swuush ~
Naja das Dorf Harrowstead hat
Naja das Dorf Harrowstead hat Ja auch schon ne Zollbrücke.
"Der Hunger treibt die Wölfe aus dem Wald!"
Harrowstead ist ein
Harrowstead ist ein Ordenssitz.
Gezeichnet Dovydas
Ah stimmt xD Sorry mein
Ah stimmt xD Sorry mein Fehler. Aber dann gibt's das ja schon ab Adelssitz.
Aber eine Befestigung an der Grenze kann ich dennoch bauen?
"Der Hunger treibt die Wölfe aus dem Wald!"