Hallo, liebes Ottonienteam.
Ich bin ein Mitglied der Fraktion Hartheim, einem (baldigen) Dorf weit im Norden und wollte ein Gasthaus an einer Straße nahe Memleben oder so eröffnen. Dies wäre dann ein Gebäude in der Wildnis, doch Pete_Harth, unser Fraktionsleiter, meinte dies würde dann als Außenposten gelten und das wäre verboten. Ich würde gerne etwas alleine aufziehen, aber weiterhin ein Mitglied von Hartheim bleiben. Das Gasthaus wäre eine Ansammlung von Hütten, Gasthaus, Scheune und sowas ohne militärischen oder politischen Hintergrund. Würde dies dann als Außenposten gelten und wenn ja könntet ihr vielleicht eine Ausnahme machen oder mir einen anderen Weg vorschlagen.
Ich danke im Vorraus für eine Antwort.
Kicker765, der Südling aus Hartheim.
*voraus
*voraus
Das Leben ist wie ein Feuer - zuerst flackernd und fröhlich und dann als Glut langsam verwirkend!
Eher ein Antrag
Guten Abend Kicker vllt ist es besser da es mir als ein Antrag erscheint es im Rplichen-Stil unter Anträge zu posten.
~Leanders
~Leanders Diel
Stultorum plena sunt omnia. (Die Welt ist ein Irrenhaus.)
Danke
Ja, werde ich machen, also wirklich im RP Stil oder schon so?
Kicker765, der Südling aus Hartheim
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Fraktionsmitglieder können
Fraktionsmitglieder können nur das jeweilige Hoheitsgebiet ihrer Fraktion bebauen.
Grüße
Else
Wer nicht hören will muss fühlen!
Okay, danke für die Antwort.
Okay, danke für die Antwort.
Das Leben ist wie ein Feuer - zuerst flackernd und fröhlich und dann als Glut langsam verwirkend!