Baurecht für Fraktionen

Bild des Benutzers Lilith_Daelwon

Hallo Ihr alle,

ich habe mal eine kurze Frage bezüglich dem Baurecht von Fraktionen. Sobald man eine Fraktion gründet, hat man ja ein Hoheitsgebiet und einen Chunk gekauft. Nun wollen wir ein Wildlager gründen - d.h. mind 5 Chunks benötigt. Dürfen wir da ohne die Annerkennung im Forum das Lager bauen ? Wir müssen sozusagen ja eines bauen, da dies ja eine Voraussetzung ist. 

Also nochmal fix zusammengefasst: Fraktion gegründet > Chunks gekauft (erstmal vllt3) > Dürfen wir dann anfangen das Lager zu bauen, bis wir die restlichen Chunks haben (Brauchen ja 5 Chunks)

 

Ist mir aus den Regeln nicht ganz klar geworden > wollte zur SIcherheit mal fragen

 

MfG

--HDG_Kikin

Bild des Benutzers Der_Gehaengte

Die Anmeldung kommt nach der Fertigstellung. Kein König ängstigt sich vor einem künftigen Wildlager.

Die Zeit ist aus den Fugen: Schmach und Gram, daß ich zur Welt, sie einzurichten kam!