Rechtsverfahren gegen den Grafen zu Duesterfels

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Am heutigen Tage wurde, aufgrund einer eindeutigen Beweisgrundlage, der Graf zu Duesterfels im Ravnskarper Burgkerker eingesperrt. Auf den Straßen, der einstigen Hochburg aller Nordmänner, wird der Graf am morgigen Tage verurteilt und über ihn, im Namen des Ottonischen Rechtes, gerichtet. (den 09.08.20)

In folgenden Punkten wird der Graf für schuldig bezichtigt:

- Das aktive Anführen einer Banditen Gruppierung

- Die Beauftragung mehrer Überfälle, durch welche Personen zu Schaden kamen und um ihr mitgeführtes Inventar beraubt wurden. Hierbei ist die verlobte des Jarl Fynwolf ein Beispiel.

-- Hochverrat an Fürst Wentzel von Korff, da durch das Anführen der Banditen Gruppierung eine Destabilisierung der Südmark vorgebracht werden sollte.

Die Verurteilung ist öffentlich, wodurch gerade Bewohner der Südmark Interesse zeigen sollten. Mögliche weitere Zeugen, deren Worte bewiesen werden können, sollen sich frei fühlen beizuwohnen.

*Ein Wachssiegel vom Hüter der Ordnung ist am unteren Rande erkennbar, welches die Gültigkeit des Inhalts bestätigt

 

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15 Uhr*

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Das Ergebnis der heutigen Ratssitzung lässt verkünden, dass mehrheitlich für die Unschuld des Herzog zu Duesterfels gestimmt wurde. Die Fürsten Ivar Johanson, Wyrden Trilen und Moritz Kallenberg enthielten sich. Demnach wird keine Verurteilung des Grafen fortgesetzt... Eine Strafe entfällt.